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  • Händlertelegramm 01/2019

    Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Beschaffenheitsvereinbarung

    Verkauftes Fahrzeug trug unberechtigt eine grüne Umweltplakette. Gericht spricht Käufer Schadenersatz zu.
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    Fernsehstart:
    Werbung zu deineautobörse.de ist soeben angelaufen

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    Gewährleistung regelt die gesetzliche Verpflichtung des Händlers für Mängel einzustehen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren.

  • Ein Dauerbrenner im täglichen Gebrauchtwagen-Geschäft ist die Frage, ob ein Defekt eine Verschleißerscheinung ist oder evtl. ein Gewährleistungsmangel. Denn Verschleiß ist kein Mangel und unterliegt deswegen nicht der Gewährleistung, auch nicht in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf.

    Leider ist die Einordnung, was als Verschleiß zählt und was als gewährleistungspflichtiger Mangel, nicht eindeutig. Besonders bei Bauteilen, die oft sehr lange halten, evtl. sogar länger als das ganze Fahrzeug.

  • Händlertelegramm 12/2018

    Schadenersatzpflicht des Verkäufers bei Nichtlieferung
    Eine SMS kann eine formale Bestellung zum verbindlichen Kaufvertrag machen. Die Wunschfarbe ist ein wesentliches Kaufkriterium. Eine ähnliche Farbe oder Umlackierung muss der Käufer nicht akzeptieren....
    Gesteigende Nachfrage nach gebrauchten Diesel-Pkw
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    Scheckheftgepflegt:
    Falsche Angaben berechtigen zur Rückabwicklung

    Gericht geht von „arglistiger Täuschung“ aus.
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  • Händlertelegramm 11/2018

    Minderungserklärung und Rücktritt vom Kaufvertrag
    Einmaliges Wahlrecht zwischen Festhalten am Kaufvertrag und Lösen desselben....
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    Gesteigende Nachfrage nach gebrauchten Diesel-Pkw
    Die positive Entwicklung im Juli stabilisiert sich. Die Nachfrage nach gebrauchten Dieselautos bleibt im August und September auf ähnlichem Niveau.
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    Aushangpflichten für Kfz-Betriebe vereinfacht

    Erstmals ist eine Sammlung aushangpflichtiger Gesetze speziell für Autohäuser und Kfz-Werkstätten erschienen. Arbeitgeber im Kfz-Gewerbe müssen bestimmte Gesetze und Verordnungen öffentlich im Betrieb aushängen.
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  • Händlertelegramm 10/2018

    Zahl der Vorbesitzer: Angaben im Fahrzeugbrief sind endscheidend

    Interessantes Urteil des OLG München.  Eingeschränkte Aufklärungspflichten privater GW-Verkäufer.
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    Beweislast für das Fehlschlagen einer Nachbesserung

    Ein Fahrzeugkäufer ist darlegungs- und beweispflichtig, wenn er behauptet, dass ein Mangel trotz zahlreicher unternommener Nachbesserungsversuche weiterhin besteht. Dieser Beweislast kann er jedoch damit genügen, dass er nachweist, dass der Mangel weiterhin auftritt.
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